Der Vorstand stellt sich vor:

 

Präsident

Aurelien Blanc 2

Aurélien Blanc

Bester Sommelier der Schweiz 2018

ASSP-Vizepräsident National
für die Deutschschweiz

Zürich

 

 

 

 

 

Stv. Präsident / Generalsektetär

Bruno Thomas Eltschinger

Bruno Thomas Eltschinger

Eidg. dipl. Maître d`Hôtel & Sommelier

Zürich

 

 

 

 

 

 

 


Vize - Präsidenten

NIcole Rutz 2Nicole Rutz

Dipl. Sommelière SFS/ASSP

Andelfingen

 

 

 

 

 

 

Elio FrapolliElio Frapolli

Dipl. Sommelier SFS/ASSP

Dietikon

 

 

 

 

 

 

 


 Protokollführerin

Nicole PidermannNicole Piderman

Erlenbach

 

 

 

 

 

 


 Kassier

P1040086Sandor Mezsaros

Zürich

 

 

 

 

 

 


hrlein NadjaNadja Oehrlein

Zürich

 

 

 

 

 

 

 

Ladina LemmLadina Lemm

Santa Maria, Val Müstair

 

 

 

 

 

 

 

 

André Schärer 3André Schärer

Dipl. Sommelier SFS/ASSP

Interlaken

 

 

 

 

 

 

 

Susanna GarofaloSusanna Garofalo

Bülach

 

 

 

 

 

 

 

 

René Graf GranditsRené Graf-Grandits

Dipl. Sommelier

Basel

 

 

 

 

 

 

 

andres krummenAndres Krummen

Bern

 

 

 

 

 

 

 

 

b0000009af40f43c054 1Anita Römer

Frauenfeld

 

 

 

 

 

 

 

 

Andrea Vogt zugeschnitten

Andrea Vogt

Dipl. Sommelière SFS/ASSP

Thun

 

 

 

 

MSS 2018 Montage

Willkommmen beim Sommelier Verband der Deutschschweiz

 

Auf unseren Seiten finden Mitglieder, Sommeliers und Weinfreunde viel Interessantes und Spannendes.

 

 

Wir wünschen viel Freude beim Stöbern oder der gezielten Suche nach Informationen rund um unseren Verband und seine vielfältigen Aktivitäten!

Statuten Sommelier Verband Deutschschweiz SVS

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Vereins-Statuten

 

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

Unter dem Namen „Sommelierverband Deutschschweiz SVS“ Association Suisse des Sommeliers Professionnels (ASSP) besteht ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der Sitz des SVS befindet sich bei der Gastrologischen Company in Zürich.

Art. 3

Der Sommelierverband Deutschschweiz SVS (SVS) ist Mitglied der Association Suisse des Sommeliers Professionnels (ASSP). Der SVS ist finanziell nur im Umfang seines jährlichen Beitrages als Kollektivmitglied bei der ASSP haftbar. Der SVS ist ein eigenständiger und von der ASSP vollständig unabhängiger Verein.

Art. 4

Der SVS bezweckt:

-       Den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und die Schulung. Weiter- und Fortbildung seiner Mitglieder, und des Berufsnachwuchses in er deutschsprachigen Schweiz zu pflegen.

-       Die Förderung des Ansehens, des Stellenwerts, der Wertschätzung und der Anerkennung der Sommeliers, mittels Veranstaltungen, Meisterschaften, Vorträgen, Seminaren, Kursen, Workshops, Reisen und Publikationen.

-       Die Förderung von Weinkultur unter Weingeniessern, Weinkennern, Konsumenten und Gästen.

Die Vereinigung ist politisch, ethnisch und konfessionell unabhängig und neutral und nicht gewinnorientiert. Sie steht sowohl Selbständigen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Nichterwerbstätigen offen.

II. Mitgliedschaft

Art. 5

Der SVS kennt folgende Mitglieder-Kategorien:

Stimmberechtigte Aktivmitglieder

-     Berufsmitglied können nur natürliche Personen werden, die hauptberuflich seit mindestens 1 Jahr auf dem Gebiet der Sommellerie oder in der Weinbranche (Gastgewerbe, Hotellerie, Verkauf, Journalismus, Ausbildende usw.) tätig sind.

  • Einzelmitglieder können natürliche Personen werden, die ein Interesse an der Sommellerie und Weinkultur haben, sich nebenberuflich damit befassen, dafür interessieren, weiterbilden und einsetzen, aber die Bedingungen für eine Berufsmitgliedschaft nicht erfüllen.

-     Kollektivmitglied können Vereine, Stiftungen, Verbände, Firmen, Clubs, Körperschaften und Behörden werden, die ein Interesse an der Förderung der Sommeliers haben. Deren Mitglieder, Angestellte, Gesellschafter, Aktionäre, Stiftungsräte und Stifter haben Anrecht auf eine verbilligte Mitgliedschaft als Berufs- oder Einzelmitglied bei der SVS.

  • Zum Ehrenmitglied bezw. Ehrenpräsidenten können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Förderung der Sommellerie verdient gemacht haben.

Nicht stimmberechtigte Passiv- und Partnermitglieder:

-       Passivmitglied können natürliche Personen werden, die ein Interesse an der Sommellerie, an Weinkultur und an Degustationen haben und den Wein geniessen, aber die Bedingungen für eine Einzelmitgliedschaft nicht erfüllen.

-       Partnermitglied können Einzelpersonen und juristische Personen werden, die den SVS durch regelmässige Zuwendungen unterstützen und vom SVS als Gönner, Supporter oder Sponsor auf seinen Publikationen erwähnt werden.

Die Aufnahme von Mitgliedern in den SVS erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches. Beitrittsgesuche können vom Vorstand ohne Begründung abgelehnt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ehrenmitglieder werden auf Antrag von der Generalversammlung ernannt.

Jedes Aktivmitglied (Berufs-, Aktiv-, Kollektiv-, Ehrenmitglied) hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme. Passiv- und Partnermitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Anträge von Berufsmitgliedern zur Aufnahme im Berufsregister BR/SVS sind dem Vorstand einzureichen. Sie haben den gestellten Anforderungen und Formvorschriften im Reglement des Berufsregisters zu entsprechen.

Art. 6

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und die Statuten und Reglemente der Organe zu befolgen. Die Mitglieder haben jährlich ihren Beitrag zu entrichten.

Art. 7

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende eines Vereinsjahres. Es besteht kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Art. 8

Aus der Vereinigung und gleichzeitig aus dem Berufsregister BR/SVS kann wie folgt ausgeschlossen werden:

  • Wer gegen Treu und Glauben verstösst, dem kann der Vorstand einen Verweis erteilen.
  • Wer gegen die Interessen des Vereins verstösst oder dessen Ruf in der Öffentlichkeit erheblich schädigt, kann vom Verstand ausgeschlossen werden.
  • Wer den Jahresbeitrag trotz dreimaliger Mahnung nicht entrichtet, wird in abschliessender Kompetenz ausgeschlossen.

Gegen einen Ausschluss kann das betroffene Mitglied innert 30 Tagen beim Vorstand zuhanden der nächsten Generalversammlung einen begründeten und eingeschriebenen Rekurs mit aufschiebender Wirkung einlegen. Die Generalversammlung fällt den entgültigen Entscheid. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

III. Finanzielle Mittel

Art. 9

Zur Erfüllung seiner Aufgabendienen dem Verein folgende Mittel:

  • Ordentliche Mitgliederbeiträge
  • Erträge aus Aktivitäten
  • Freiwillige Zuwendungen von Gönnern
  • Zinsen aus dem Vereinsvermögen
  • Spenden, Legate und Schenkungen

Art. 10

Die Generalversammlung bestimmt jedes Jahr die Jahresbeiträge der Mitglieder:

Kategorien

Berufsmitglied                                Fr.   150.—

Einzelmitglied                                Fr.   150.—

Passivmitglied                                Fr.     75.—

Jugendliche, Studenten               Fr.     30.--    (Während der Ausbildung)

Firmen                                             Fr.   280.—

Für Mitglieder, Angestellte, Gesellschafter, Aktionäre und Stiftungsräte und Stifter von Kollektivmitglieder.

Kollektivmitglied                             Fr.       100.--               bis                  5 Personen (Beschäftigte)

                                                          Fr        250.--               bis               20 Personen

                                                          Fr.      500.--               bis               50 Personen

                                                          Fr.   1'000.--               bis             100 Personen

                                                          Fr.   2'000.--               bis          1'000 Personen

Jede Mitgliederkategorie leistet eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 20.--

Art. 11

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

IV. Organisation

Art. 12

Der Kassier führt die Buchhaltung. Das Vereinsjahr endet jährlich am 31. Dezember.

Art. 13

Die Organe des Vereins sind:   

  1. Generalversammlung (GV)
  2. Vorstand
  3. Sekretariat
  4. Kommissionen
  5. Regionalgruppen
  6. Rechnungsrevisoren

Art. 14

Die ordentliche Generalversammlung ist alljährlich innerhalb des ersten Halbjahres anzuhalten. Die Aktiv-, Passiv- und Partnermitglieder werden mindestens 30 Tage vor der Versammlung – unter Angabe der Traktanden – durch den Vorstand schriftlich eingeladen. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, ungeachtet der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse und Wahlen werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Aktivmitglied hat eine Stimme. Kommt es bei Wahlen und Sachgeschäften zu Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Präsidenten.

Art. 15

Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

  1. Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung
  2. Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten
  3. Abnahme der Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes
  4. Erteilung der Entlastung an den Vorstand
  5. Beschlussfassung über Mitgliederbeiträge
  6. Beschlussfassung über das Budget
  7. Beschlussfassung über Statutenänderungen und Auflösung des Vereins
  8. Wahl des Präsidenten
  9. Wahl des Vorstandes
  10. Wahl der Revisoren
  11. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  12. Beschlussfassung über Anträge und Verschiedenes

Art. 16

Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt, wenn diese vom Vorstand oder schriftlich von 1/5 der Mitglieder verlangt wird. Letzterem ist innert kürzester Frist zu entsprechen.,

Art. 17

Anträge gemäss Art. 15 Ziff. 12 dieser Statuten müssen bis spätestens 15 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.

Art. 18

Die Generalversammlung wird vom Präsidenten oder bei dessen Abwesenheit vom Stellvertreter geleitet. Nicht traktandierte Geschäfte von erheblicher Tragweite dürfen erst an einer folgenden Generalversammlung oder an einer der nächsten Versammlungen zur Abstimmung gebracht werden. Der Versammlungsleiter stimmt und wählt in Grundsatzgeschäften mit. Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann geheime Abstimmungen und Wahlen verlangen.

Art. 19

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich – ausser der Wahl des Präsidenten – selber. Ersatzwahlen für ausgetretene Vorstandsmitglieder finden nach Bedarf jedes Jahr statt.

Art. 20

Der Vorstand leitet den Verein und alle Kompetenzen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zustehen. Er sorgt insbesondere für die Einhaltung der Statuten und Durchsetzung der Beschlüsse; er ist dafür besorgt, dass die vorhandenen Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Dem Vorstand obliegt die Planung, welche den erfolgreichen Fortbestand des Vereins sicherstellen soll.

Art. 21

Der Präsident vertritt den Verein gegen aussen. Der Verein verpflichtet sich gegenüber Dritten durch Kollektivunterschrift durch Präsident oder Vizepräsident und Kassier oder Sekretär. Vorbehalten bleiben Ausnahmen bezüglich Bank- und Postcheckverkehr.

Art. 22

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand kann auf dem Zirkularweg Beschlüsse fassen. Jedes Mitglied kann mündliche Verhandlungen verlangen. Der Präsident stimmt und wählt mit, er fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

Art. 23

Der Präsident ist zuständig für die Leitung des Vereins, die Vorbereitung und Einberufung von Vorstandssitzungen, die Planung, die Organisation und Koordination der Vereinstätigkeit sowie für die Bestellung von Arbeitsgruppen innerhalb des Vorstandes.

Art. 24

Die Hauptversammlung und der Vorstand bestellen die notwendigen Kommissionen und Regionalgruppen und umschreiben deren Aufgaben in einem Pflichtenheft.

Art. 25

Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzrevisor für die Amtsdauer von fünf Jahren. Ihnen obliegt die gesamte Prüfung der Vereinsrechnung und der Buchhaltung. Sie erstatten jährlich der ordentlichen Hauptversammlung Bericht.

VI. Auflösung des Vereins

Art. 26

Die Auflösung des Vereins kann an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Aktivmitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an die Schweizer Kellnerzunft.

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 8. Mai 2000 in Zürich angenommen und am 7. Juli 2007 revidiert und einstimmig angenommen. Sie treten ab diesem Datum in Kraft.

Zürich, 9. Juli 2007

Bruno-Thomas Eltschinger

Rent a Sommelier

 

Sommelier-Pool des SVS

Das Sekretariat des SVS/ASSP erhält oft Anfragen von Organisationen, Firmen oder Promotoren für Teilzeit-Einsätze von Sommeliers an Veranstaltungen mit Wein.
Deshalb hat unser Vorstand beschlossen, diese Dienstleistung für alle Interessenten aus Mitgliederkreisen gleich zu regeln.

Infos für Veranstalter

Vor einiger Zeit haben wir einen Sommelier-Pool «Rent-a-Sommelier» geschaffen, den wir jeweils über solche punktuellen Angebote direkt informieren. In den Sommelier-Pool «Rent-a-Sommelier» werden ausschliesslich Mitglieder unseres Deutschschweizer Verbandes aufgenommen. Die Registration ist für den Sommelier kostenlos, der Veranstalter ist verpflichtet, pro engagierten Sommelier einen Pauschalbetrag von Fr. 30.-- pro vermittelten Sommelier an unseren Sommelier-Verband zu überweisen. Für Nichtmitglieder unseres Verbandes gelten andere Bestimmungen mit höheren Ansätzen.

Dafür versenden wir das Angebot an unseren Sommelier-Pool, worauf sich die Interessenten bei uns melden und wir leiten die Bewerbung/en an den Veranstalter weiter, der dann aussucht und verpflichtet.

Der Einsatztermin, Örtlichkeit, Zeitbedarf und die Vergütung bzw. Entschädigung werden direkt zwischen dem Veranstalter und dem interessierten Sommelier vereinbart und abgeschlossen.

Bitte beachten Sie auch, dass Spesen für Anreisen nicht zum angebotenen Honorar gehören, sondern separat zu regeln sind. Engagierte Sommeliers werden direkt vom Veranstalter bezahlt und verpflichten sich, Ihren Einsatz an unser Sekretariat mitzuteilen, damit wir Rechnung für unsere Vermittlung an den Veranstalter stellen können.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen einen Aussand an unseren Sommelier-Pool «Rent-a-Sommelier» veranlassen möchten. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir mit Ihnen zusammenarbeiten können und danken Ihnen für die Akzeptanz dieser Regelung.

Kontaktieren Sie uns per Mail und erwähnen Sie bitte:

- Anlassart
- Datum
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- Honorar der/des Sommeliers
- Sonstiges Erwähnenswertes

Kontaktieren Sie uns per Mail und erwähnen Sie bitte: - Anlassart - Datum - Ort und Zeit der Veranstaltung - Honorar der/des Sommeliers - Sonstiges Erwähnenswertes an

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Infos für Sommeliers

Interessierte Sommeliers Bewerben sich für den Sommelierpool durch Einreichen eines CV mit Zeugnissen.
So wirst du in den Sommelier-Pool aufgenommen.

Auf Anfrage externer Firmen, Organisationen oder Promotoren schreiben wir unseren gesamten Sommelier-Pool «Rent-a-Sommelier» über solche punktuellen Angebote an. Falls dir ein Angebot zusagt, kannst du dich bei uns melden und wir leiten die Interessenten sodann dosiert an den Veranstalter weiter, um nicht unseren gesamten Adress-Pool preiszugeben. Der Veranstalter meldet sich dann direkt beim dir mit einem konkreten, detaillierten Angebot.

Der Einsatztermin, Örtlichkeit, Zeitbedarf und die Vergütung bzw. Entschädigung werden direkt zwischen dem Veranstalter und dir als interessiertem Sommelier vereinbart und abgeschlossen. Engagierte Sommeliers werden am Ende des Anlasses direkt vom Veranstalter bezahlt und verpflichten sich, Ihren Einsatz an das Sekretariat SVS mitzuteilen, damit wir Rechnung an den Veranstalter für unsere Vermittlung stellen können.

Als Mitglied des Sommelier-Pools solltest du uns folgende Rahmenbedingungen mit E-Mail bestätigen:

  • Information über ein Engagement als «Rent-a-Sommelier» an unser Verbandssekretariat unter Angabe des Anlasses.
  • Kurzes Feed Back an den SVS über den Einsatz bzgl. Qualität, Honorar, Reise-Spesen, Zufriedenheit.
  • Spätere Engagements direkt durch den gleichen Anbieter bzw. Kontakt werden von dir an uns gemeldet. Sie unterliegen den gleichen Rahmenbedingungen wie der erstmalige Einsatz.
  • Die Auswahl der Sommeliers durch uns wird nach Wohnort, Region, Eignung und Vorgaben des Veranstalters vorgenommen.
  • Für Nichtberücksichtigung Seitens des Veranstalters haftet der SVS nicht.

Der Sommelierverband ist nicht haftbar für die Vermittlung der Kontakte, die Tätigkeit und die durchführende Firma. Dies ist eine reine Dienstleistung an unsere Mitglieder.
Interessierte Sommeliers melden sich bei unserem Sekretariat:

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Sommelier-Stellen

Zu den Stellengesuchen →

Zu den offenen Stellen →

Für unsere Mitglieder veröffentlichen wir gerne ein Stellengesuch, welches drei Monate publiziert wird.

Mitglied werden →

SWISS WINE LIST AWARD 2019

Die besten Weinkarten der Schweiz 2019

Die dritte Auflage des Swiss Wine List Award, der 2017 zum ersten Mal vom Weinmagazin
Vinum unter dem Patronat des SchweizerSommelier-Verbands ASSP durchgeführt wurde,
hat erneut den Ehrgeiz der Gastronomen geweckt und es wurden 225 Weinkarten eingereicht
145 Weinkarten erreichten die Finalrunde, davon wurden 28 mit 5-Sternen ausgezeichnet.

Der Wettbewerb richtete sich an Sommeliers, Maîtres, Restaurantleiter, Chefs de Service,
sowie Gastgeber von Restaurants, Gourmetlokalen, Hotels oder Trendrestaurants aus der
Schweiz. Die namhafte, unabhängige Jury legte besonderes Augenmerk auf die Qualität,
Breite und Tiefe der Weinauswahl, die Pflege der Jahrgänge und die Aktualität des Weinangebots.

Das Team im The Japanese Restaurant im The Chedi Andermatt hatte wie im vergangenen
Jahr die Nase vorn und konnte erneut mit der insgesamt höchsten Punktzahl den Titel
«Sommeliers Best» für sich verbuchen. Das Niveau der eingereichten Weinkarten ist erneut
gestiegen und das Augenmerk der Gastronomen auf Schweizer Weine sticht hervor.

Leidenschaft und viel Engagement zeichnet die Weinkarten aus, so das Fazit der Fachjury.
Eine Weinkarte darf keine lieblose Auflistung Prestigeträchtiger Weine sein. Liebe zum Detail
und immer den Gast und sein Wohlergehen vor Augen. Insgesamt 225 Weinkarten stellten
sich dem Urteil der Jury und 28 Weinkarten konnten die höchste Auszeichnung mit 5 Sternen
erringen.

Nichts-desto-Trotz: Nicht der Umfang des Weinkellers war entscheidend. Oftmals brachte
eine klare Struktur, beginnend mit dem Inhaltsverzeichnis, im Aufbau der Weinkarte den
entscheidenden Vorteil für das Siegertreppchen. Bei der Verleihung der Spezialpreise zählten
Aspekte wie neue Ideen in der Weinpräsentation oder die Konzentration auf eine einzige
Weinregion.

Resultate :

Die beste Weinkarte der Schweiz kommt aus Andermatt:
The Japanese, Hotel The Chedi

 

SWISS WINE LIST AWARD 2019:
Die Sieger im Überblick


Sommelier’sBest – die Weinkarte mit der absoluten Höchstnote
The Japanese Restaurant im The Chedi | Andermatt | www.chediandermatt.com
Gourmet & Sterne
The Japanese Restaurant im The Chedi | Andermatt | www.chediandermatt.com

Gehobene Küche
Jack’s Brasserie | Bern | www.schweizerhof-bern.ch

Gutbürgerliche Küche
Wunderbrunnen | Opfikon | www.wunderbunnen-opfikon.ch

Design & Szene
Smith and de Luma | Zürich | www.smithanddeluma.ch

Gewinner Sonderpreise

Ueli-Prager-Preis
Restaurant Rechberg 1837 | Zürich | www.rechberg1837.ch

Im Fokus
Château de Villa | Sierre | www.chateaudevilla.ch

Swiss-Wine-Preis
Restaurant Alpenblick | Wilderswil | www.hotel-alpenblick.ch

Hochprozentiges
Boutique-Hotel Schlüssel | Beckenried | www.schluessel-beckenried.ch

Best Sparkling Selection
Restaurant GUSTAV | Zürich | www.gustav-zuerich.ch

 

Der SWISS WINE LIST AWARD 2019 im Überblick

Der Wettbewerb:
Für den SWISS WINE LIST AWARD 2019 erhielten wir 225 Weinkarten eingereicht. Diese wurden in vier Kategorien aufgeteilt:

Gourmet & Sterne
Gehobene Küche
Gutbürgerliche Küche
Design- & Szenelokale

In einer Vorrunde wurden die Karten anhand eines Bewertungsbogens mit 25 Detailkriterien bewertet. Die jeweils sieben besten Weinkarten jeder Kategorie zogen ins Finale ein und wurden dann von der Fachjury von Grund auf nochmals neu bewertet. Neben den Siegern der einzelnen Kategorien wurden auch einige Spezialpreise vergeben:

Sommeliers Best: Spezialpreis für die Weinkarte mit derabsoluten Höchstnote
Ueli-Prager-Preis: Jury-Sonderpreis für die ungewöhnlichste, neuartigste Weinkarte der Gegenwart
Swiss-Wine-Preis: Spezialpreis für die Weinkarte mit einem besonderen Augenmerk auf Schweizer Weine
Regionales Herz: Spezialpreis für die Weinkarte mit einembesonderen Augenmerk auf regionale Einflüsse
Hochprozentiges: Spezialpreis für die besteSpirituosenauswahl
Best Sparkling Selection: Spezialpreis für die umfassendste Schaumweinauswahl

Der Wettbewerb wurdevon VINUM unter dem Patronat des Schweizer Sommelierverbandes ASSP/ASI/SVS durchgeführt.

Die Jury:
Jury-Vorsitzende:
Bruno-Thomas Eltschinger Präsident Sommelier-Verband DeutschschweizSVS | ASSP-Vizepräsident National für die Deutschschweiz
Thomas Vaterlaus, Chefredaktor VINUM, Zürich


Aurelien Blanc, Stv. Präsident Sommelier-Verband Deutschschweiz SVS | Johannes Brons, Vorstandsmitglied SVS, Weinhandel | Carsten Fuss,Weinakademiker, VINUM-Verkostungsteam | Elio Frapolli, Hotelier und Diplomsommelier SFS/ASSP | René Graf, Sommelier | Miriam Grischott, Weinakademikerin | Alice Koller, Eidg. dipl. Maître d'hôtel und Diplomsommelière SFS/ASSP | Sandor Meszaros, Vorstandsmitglied SVS, Schulleiter SFS, Kassier SVS, Revisor ASSP | Nicole Rutz Vizepräsidentin SVS, Diplomsommelière SFS/ASSP, Qualitätssicherungskommission HGF | Anna Valli,Sommelière

Wir gratulieren nochmals allen Gewinnern zu Ihren herausragenden Leistungen und danken für die Einreichung ihrer einzigartigen Weinkarten.

 

Zum Download "ALLE GEWINNER UND TEILNEHMER"

 

Der SVS dankt © Intervinum AG, für die fruchtbare Zusammenarbeit!

vinum

Der Sommelierverband Deutschschweiz bevorzugt die Produkte unserer PLATINUM-PARTNER:

elemant selection
Seit 1863

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Sponsoren:

1 Swiss Wine sw